Ausschreibung
suchen
deine
Idee
Einladung Ausschreibung der BB Stiftung
‚Die Kraft der Kunst‘
Wir suchen DEINE IDEE zur Gestaltung und Nutzung unseres leerstehenden Stiftungshauses in Stuttgart. Deine Ideen können sich über einen oder mehrere Räume, bis hin zur Gesamtgestaltung des Hauses ausdehnen. Die Nutzung der Räumlichkeiten entspricht keinem vorgegebenen Schema.
ATELIER. WORKSHOP.
BEGEGNUNGS
WERKSTATT. KUNSTRAUM.
KREATIV-LABOR.
CO-WORKING-SPACE.
VERANSTALTUNGS
Wir möchten Menschen finden mit kunstbezogenen Ideen. Verschiedenen kreativen Projekten
wollen wir eine finanzielle Starthilfe geben, um deren Entwicklung zu fördern und Raum zu
geben.
Den Möglichkeiten sind hierbei keine Grenzen gesetzt - ob langfristiges Projekt, einmaliges
Happening oder wiederkehrende Veranstaltung.
Unser Stiftungshaus gibt Raum.
Für Kreativität.
Für Individualität.
Für Einzigartigkeit.
Für deine Ideen.
IDEEN EINREICHEN
Über das nachfolgende Formular kannst du deine Bewerbung für die Ausschreibung einreichen
und uns mit deiner Idee begeistern.
Bei Fragen zur Einreichung und den benötigten Unterlagen helfen wir dir gerne weiter:
hallo@bb-stiftung.org
Flyer herunterladen
Die Ausschreibung wird in einem Auswahlverfahren durchgeführt:
STUFE 1
Bitte schicke uns bei Interesse folgende Unterlagen zu:
- Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular.
- Dein Grobkonzept zur Idee (max. 3 Seiten). Dieses sollte ein möglichst lebendiges Bild von deiner/m Idee/Konzept/Projekt zeichnen, die genaue Ausgestaltung ist dir jedoch überlassen.
STUFE 2
Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen werden bis zu sechs Bewerbungen ausgewählt. Eine
Information, ob du zur zweiten Stufe eingeladen wirst, erhältst du per Mail. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf eine Beauftragung. Die eingereichten Konzepte werden vertraulich
behandelt.
Honorierung
Die Einreichung des Bewerbungsformulars sowie Grobkonzepts in Stufe 1 wird nicht honoriert.
In
Stufe
2 wird die Abgabe eines nach Aufforderung erstellten Feinkonzepts und
Verpflichtungserklärung
mit
einer Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 1.000 € vergütet.